Bauverein Breisgau Newsletter
Der Bauverein-Breisgau Newsletter vom 01.02.2011

Newsletter 2/2011

Freistellungsauftrag / Steuer-ID / Kirchensteuer

Ab dem 01.01.2011 müssen zwingend die Steueridentifikationsnummern des Mitglieds bzw. Sparers und dessen Ehegatten bei gemeinsamer Veranlagung in den Freistellungsauftrag eingetragen werden. Ohne diese Nummer kann keine Bearbeitung des Antrages erfolgen. Freistellungsaufträge die vor 2011 eingereicht wurden, behalten Ihre Gültigkeit bis 31.12.2015.

Wer bereits einen Freistellungsauftrag eingereicht hat, bitten wir zu prüfen, ob die gestellte Höhe noch ausreichend ist. Eine Erhöhung des Freistellungsauftrages im laufenden Jahr ist nach erfolgtem Steuerabzug nicht mehr möglich. Abgeführte Steuern können dann nur über die Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.
Gehören Sie einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft an, haben Sie die Möglichkeit, die Kirchensteuer direkt durch uns in Abzug zu bringen. Bitte reichen Sie dazu einen Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer ein.

Der Freistellungsauftrag sowie der Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer sind auf unserer Homepage unter Spareinrichtung, rechte Seite, Downloads eingestellt oder können bei uns telefonisch oder schriftlich angefordert werden.

Für Fragen zum Freistellungsauftrag und zur Kirchensteuer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir keine steuerlichen Auskünfte ersteilen können. Bitten wenden Sie sich dazu an Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Steuerbescheinigung 2010


Wer in 2009 bereits eine Steuerbescheinigung angefordert hatte, bekommt diese in 2010 automatisch per Post zugeschickt. Wer ab 2010 erstmalig eine Steuerbescheinigung von uns benötigt, kann diese telefonisch oder schriftlich bei uns anfordern. Im Folgejahr erhalten auch Sie die Bescheinigung automatisch.

Kontaktdaten: Anett Pohlan Tel. 0761 / 51 0 44 – 28
Email sp.pohlan@bauverein-breisgau.de
 
 
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