Freiburg

Herdern


Weiherhofstr. 18-20 (2-5 Zi.-Whg.)
Tivolistr. 8 (2-3 Zi.-Whg.)
Stadtstr. 79-81



- Für die mit * gekennzeichneten Häuser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

- Die mit ** gekennzeichneten Häuser werden zum Teil durch die Stadt Freiburg bzw. die jeweilige Gemeinde belegt.

- Die mit *** gekennzeichneten Häuser werden zu 100 % durch die Stadt Freiburg bzw. die jeweilige Gemeinde belegt.

- Bei Häusern ohne Zimmeranzahl sind Whg. mit 1-4 Zi. vorhanden.
Weiherhofstr. 18
Tivolistr. 8 + Weiherhofstr. 20
Stadtstr. 79 - 81