Grundsätzliche Informationen

Die zu vergebenden Wohnungen werden den Mitgliedern des Bauverein Breisgau durch einen Vergabeausschuß zugeteilt.

In Abhängigkeit von der Nachfrage nach unseren freiwerdenden Wohnungen, sowie den Wohnungswünschen des Bewerbers besteht für die Zuteilung in den meisten Fällen eine Wartezeit von zwei bis fünf Jahren.

  • Zugelassen zur Vergabe sind Mitglieder, die einen Wohnungsbewerberbogen auf der Geschäftsstelle abgegeben haben und folgende Bedingungen erfüllen:
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Einzahlung von insgesamt zwei Geschäftsanteilen à 310,-- EUR = 620,-- EUR
  • Nach Zuteilung und Annahme des Wohnungsangebotes, spätestens vor Bezug der Wohnung Einzahlung eines weiteren Geschäftsanteils à 310,-- EUR, somit insgesamt 930,-- EUR
  • Einzahlung einer Kaution auf ein Sparkonto beim Bauverein Breisgau mit dreimonatiger Kündigungsfrist in Höhe von drei monatlichen Kaltmieten.


Die Abgabe eines Wohnungsbewerberbogens ist nur einmal erforderlich. Lediglich bei Änderungen der persönlichen Daten (Haushaltsmitglieder etc.) und Wohnungswünschen sind ergänzende Angaben zu machen.